Umweltausschuss

Schwellenwert: Konflikt ungelöst

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hält an einer GVO-Kennzeichnungsschwelle von 0,5 Prozent fest.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Donnerstag vergangener Woche für deutlich strengere Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ausgesprochen. So sollen Lebens- und Futtermittel, die unbeabsichtigt oder technisch unvermeidbare GVO-Spuren enthalten, ab einem Grenzwert von 0,5 Prozent als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Der EU-Ministerrat hatte sich in zähen Verhandlungen Ende vergangenen Jahres auf einen Schwellenwert von 0,9 Prozent geeinigt.

Der Ausschuss stimmte auch gegen die vom Ministerrat geplante Übergangsregelung für Spuren von GVO in Lebens- und Futtermitteln, die zwar in der Europäischen Union nicht zur Vermarktung zugelassen sind, aber vom Wissenschaftlichen EU-Ausschuss als sicher eingestuft wurden. Statt des vom Rat vorgeschlagenen Grenzwertes von 0,5 Prozent für solche GVO-Beimischungen, fordert der Umweltausschuss ein Verkehrsverbot. Außerdem soll die Rückverfolgbarkeit transgener Lebens- und Futtermittel verbessert werden, indem die Erkennungscodes der verwendeten gentechnisch veränderten Organismen auch bei verarbeiteten Produkten angegeben werden müssen. Bevor das System zur Rückverfolgung nicht in Kraft ist und tatsächlich einsatzfähig, sollen keine Vermarktungszulassungen für GVO erteilt werden.

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EBLS) und Mitgliedstaaten sollen Vorschriften erlassen müssen, die sicherstellen, dass eine unbeabsichtigte Vermischung von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen auf jeder Stufe der Vermarktung vermieden wird. Damit geht der Umweltausschuss auch in diesem Punkt deutlich über die Vorstellungen der Europäischen Kommission hinaus. Die Kommission hatte kürzlich vorgeschlagen, die Koexistenz überwiegend auf nationaler Ebene zu regeln. Sie will lediglich Leitlinien vorgeben, um EU-einheitliche Rahmenbedingungen zu sichern. Über die Frage der Koexistenz haben die europäischen Landwirtschaftsminister gestern und heute in Brüssel diskutiert.

Die Entscheidung im Umweltausschuss des Europaparlaments fiel nach einer lebhaften Aussprache mit 31 zu 21 Stimmen. Sie bedeutet keine Vorentscheidung für den Ausgang der zweiten Lesung der beiden Verordnungsvorschläge im Plenum, die im Juni stattfindet.