Zuständigkeiten im Gentechnikrecht

Kanzlermehrheit für das BfN

(19.12.) Mit ihrer Mehrheit haben SPD und Grüne im Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht zurückgewiesen. Nun kann das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die gentechnikrechtlichen Zuständigkeiten vom Umweltbundesamt (UBA) übernehmen.

Damit hat sich die Regierungskoalition endgültig gegen die Mehrheit der Bundesländer und die Opposition im Bundestag durchgesetzt. Zuvor war das Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag gescheitert.

Kaum umstritten war die Verlagerung der Kompetenzen vom Robert-Koch-Institut (RKI) auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Bundesländer hatten jedoch den Wechsel der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA) für die Genehmigung von Freisetzungen und die Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als „fachlich nicht begründet“ zurückgewiesen. Die Gentechnik sei eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes, bei der sämtliche Auswirkungen von GVO auf die gesamte Umwelt und die menschliche Gesundheit zu berücksichtigen seien. Dies gehe weit über die Aufgaben des Naturschutzamtes hinaus.