Neue Zuständigkeiten im Gentechnikrecht

Aus RKI wird BVL

(31.März)Ab ersten April 2004 gelten beim Gentechnikrecht neue Zuständigkeiten. Die zuständige Bundesoberbehörde ist nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Am 31. März wurde das vom Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossene Gesetz zur Änderungen der Zuständigkeiten im Gentechnikrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einen Tag später trat es in Kraft.

  • Die für das gesamte Gentechnikrecht in Deutschland zuständige Bundesoberbehörde ist nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Der Gentechnik-Bereich beim bisher zuständigen Robert-Koch-Institut wird in großen Teilen dem BVL zugeordnet.
  • Genehmigungsanträge für Freisetzungen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen sind nun beim BVL einzureichen. Das Bundesamt ist zugleich die für Deutschland in den EU-Verfahren zuständige Behörde.
  • Entscheidungen über Freisetzungen von gentechnisch veränderte Pflanzen trifft das BVL im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA). Das BfN übernimmt damit die Rolle des Umweltbundesamtes (UBA). Vom Robert-Koch-Institut und der zuständigen Behörde des betroffenen Bundeslandes sind Stellungnahmen einzuholen.
  • Vor der Entscheidung über das Inverkehrbringen einer gv-Pflanze geben BfN, BBA und RKI Stellungnahmen ab. Die Entscheidung selbst wird in einem EU-weiten Verfahren getroffen, das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) koordiniert wird.

Die Neuaufteilung der Zuständigkeiten im Bereich der Gentechnik ist Teil der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes, über die derzeit im Bundesrat und Bundestag beraten wird. Die Bundesregierung hatte für die Neuregelung der Zuständigkeiten ein eigenen Gesetz vorgelegt, weil hier rasch Änderungen vollzogen werden sollten, ohne vom Ausgang eines langwierigen Entscheidungs- und Beratungsprozess abhängig zu sein. Wie nun beim neuen Gentechnik-Gesetz hatte es auch bei der Änderung der Zuständigkeiten ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gegeben. Vor allem den Wechsel vom UBA zum BfN lehnte die Mehrheit der Bundesländer ab. Die Regierungskoalition konnte jedoch mit der erforderlichen Kanzlermehrheit ihre Vorstellung durchsetzen.