Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2020 - Bioökonomie
Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte der Bioökonomie zu wecken.
Förderung
Gefördert werden kann ein breites Spektrum von Vermittlungs-, Informations- und/oder Partizipationsformaten. Dazu zählen u. a. dialog- und beteiligungsfördernde Formate (Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, partizipative Projekte, Labs, Reallabore etc.), edukative Wissensvermittlungsformate (Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, „Serious Games“ etc.), interdisziplinäre gegebenenfalls im Verbund umzusetzende Vermittlungsformate sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren (Wettbewerbe, Festivals, Public Screenings etc.).
- wissensvermittelnde und informierende Formate
- partizipatorische und dialogorientierte Projekte, die den Austausch zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zum Thema Bioökonomie stärken
- bundesweite aber auch regional mobilisierende Formate
- trans- und interdisziplinäre Projekte, die unterschiedliche Partner miteinander vernetzen und Synergien schaffen.
- klassische Vermittlungs- und Dialogformate
- methodisch innovative Formate sowie Pilotprojekte der Wissenschaftskommunikation
- Zielgruppen: interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik
Handlungs- und Themenfeldern
Erzeugen
- Themenfeld „Pflanzenforschung“
- Themenfeld „Agrarforschung“
- Themenfeld „Bodenforschung“
Verarbeiten
- Themenfeld „Bioraffinerien“
- Themenfeld „Biotechnologie“
Nutzen
- Themenfeld „Bioökonomische Materialien und Produkte“
- Querschnittsthemenfeld „Politische, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte“
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden).
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung und Wissenschaftskommunikation. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.
Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 150 000 Euro gefördert werden.
Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis zum 13. August 2019 zunächst Projektskizzen sowohl online über „easy-Online“ als auch in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.
Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2020 umgesetzt werden, d. h. sie können frühestens am 1. Februar 2020 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2020 enden.
Mit der Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
Lou Anna Hilger
Telefon: +49 30/6 70 55-7 87
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail:
Susette Polke
Telefon: +49 30/6 70 55-7 82
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail:
Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.