Bekanntmachung: Erforschung der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit – ein Beitrag zur Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt

23.08.2022 Datum der Veröffentlichung

Das BMBF hat die FEdA als vierte Leitinitiative des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ erarbeitet, um fundierte, objektive Erkenntnisse für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu gewinnen, mit denen Biodiversität erhalten und nachhaltig genutzt werden kann.

Das BMBF beabsichtigt im Rahmen dieser Förderrichtlinie zur Erforschung der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit Forschungsprojekte zu fördern, die grundlegende Beiträge zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen einer biodiversen Umgebung und der menschlichen Gesundheit schaffen. So sollen innovative Ansätze zur Gesundheitsförderung basierend auf Biodiversität erschlossen werden. Gefahren und Nutzen für die physische als auch für die psychische menschliche Ge- sundheit sollen betrachtet werden, die kausal aus Biodiversität bzw. deren Veränderung hervorgehen. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen für Prävention und Gesundheitsförderung sowie therapeutische Ansätze gegen körper- liche und psychische Leiden genutzt werden können.

Die Fördermaßnahme soll verschiedene Forschungsdisziplinen zusammenführen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die effektive Zusammenarbeit zu schaffen ist einer dreijährigen Hauptförderphase eine einjährige Vorförderphase vorgeschaltet.

Beabsichtigt ist die Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten unter Einbeziehung von Natur-, Gesund- heits- und Geisteswissenschaften (z. B. aus den Bereichen Ökologie, Ökotoxikologie, Psychologie, Medizin und Public Health, Sozial- und Gesellschaftsforschung sowie Stadt- und Regionalplanung). Neben der Erarbeitung zentraler Beiträge der biologischen Vielfalt für die Gesunderhaltung der Bevölkerung ist ein weiterer Zweck der Fördermaßnahme die Etablierung von solchen Kooperationen zwischen verschiedenen Forschungsdisziplinen, die aktuell noch eher wenige Berührungspunkte miteinander haben.

Um eine praktische Relevanz der Forschung für die öffentliche Gesundheit als auch für den Naturschutz herzustellen, sollen außerdem gesellschaftliche Stakeholder (Anspruchsgruppen) miteinbezogen werden. Dies können Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen sein, die ein berechtigtes Anliegen an der Forschung haben oder die einen wich- tigen Beitrag zum Projektfortschritt leisten können. Dies umfasst u. a. politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Gemeinden, Krankenversicherungen, sowie Vereine und Unternehmen, deren Arbeitsfokus im Bereich des Biodiversitätsschutzes und der Nutzung von Biodiversität für die menschliche Gesundheit liegt. Wenn diese Stakeholder selbst maßgebliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Projekt durchführen sollen, können diese eigenständige Zuwendungsempfänger sein. Andernfalls sollten Stakeholder in allen Abschnitten der For- schungsprojekte über geeignete Mittel, wie Co-Creation, Citizen Science und Wissenschaftskommunikation in die Projekte einbezogen werden, ohne eine direkte Zuwendung zu erhalten.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.


16.11.2022 Einreichungsfrist