Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten - Modellregion Mitteldeutschland in Sachsen-Anhalt

20.04.2023 Datum der Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen des Aufbaus und der Etablierung einer „Modellregion Mitteldeutschland in Sachsen-Anhalt – Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten (DiP)“ können Einzelvorhaben, Nachwuchsgruppen und inter- und transdisziplinäre Verbundvorhaben gefördert werden, die sich an den im Konzeptpapier zur Modellregion und den im folgenden beschriebenen Zielsetzungen, Anforderungen und Themenfeldern ausrichten.

Folgende Forschungsbereiche und -themen, organisiert in drei Leuchttürmen mit jeweils mehreren Fokusthemen sowie einem Verbundvorhaben zu einer Begleitforschung, sollen adressiert werden:

Leuchtturm 1: Wertschöpfungsketten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

  • Fokusthema Getreide und Stroh
  • Fokusthema Zuckerrüben
  • Fokusthema Erbsen als pflanzliche Proteinquelle

In die Forschungsvorhaben sollen im Rahmen des Leuchtturms 1 modellhaft für die in Sachsen-Anhalt bedeutenden Kulturpflanzen Getreide und Zuckerrüben sowie für die Zukunftskulturart Erbse Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Genomforschung, Züchtung, Pflanzenproduktion, Lebensmittelproduktion und stofflich-chemische Verarbeitung sowie eine Begleitforschung entwickelt und angewendet werden, um bestehende Märkte auszubauen und neue Märkte zu erschließen.

Leuchtturm 2: Wertschöpfungsketten auf Basis nachhaltiger und klimaresilienter Anbausysteme zur Erzeugung biobasierter Rohstoffe

  • Fokusthema Grüner Harnstoff
  • Fokusthema Agroforstsysteme
  • Fokusthema Biologicals zur Stärkung der biotischen und abiotischen Stress- Resilienz

In die Forschungsvorhaben von Leuchtturm 2 sollen nachhaltige, klimaresiliente und ressourceneffiziente Anbausysteme für das mitteldeutsche Trockengebiet eta- bliert werden, welche zukunftsfähige sowie intelligente Optionen für die Ernährungssicherung in Kopplung mit einer stofflich-chemischen Nutzung von pflanzlichen Rohstoffen schaffen (Forschungsbereiche: Digitalisierung, Fruchtfolge und Bodenbearbeitung, Agroforst, Düngung und Bewässerung, Biostimulanzien, Biodi- versität und gekoppelte Ökosystemleistungen sowie die Begleitforschung zur Bearbeitung der Fokusthemen).

Leuchtturm 3: Wertschöpfungsketten Sonderkulturen

  • Fokusthema Wertstoffe aus Obstreststoffen
  • Fokusthema Arznei- und Gewürzpflanzen
  • Fokusthema Potenzialanalyse und digitale Methoden in Züchtung, Analytik und Biotechnologie zur gezielten Entwicklung biotechnologischer Verfahren zu definierten hochwertigen Inhaltsstoffen

In den Forschungsvorhaben können Themen aus den Bereichen Datenanalyse, Bioinformatik, Chemoinformatik, Anbau von Spezialkulturen, Züchtung und An- bauoptimierung, Biotechnologie, Nutzung/Verarbeitung von Wirk- und Wertstoffen sowie Begleitforschung adressiert werden.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer- Einrichtungen und deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz/Niederlassung in den in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen genannten Fördergebieten in Sachsen-Anhalt Anhang: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld. In begründeten Ausnahmefällen können auch Forschungspartner außerhalb des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt in die Forschungsvorhaben eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass deren Expertise für die Erreichung der Projektziele unabdingbar ist und dass die Ergebnisse dem Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zugutekommen.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Vorlagefrist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 14. Mai 2023.


14.05.2023 Einreichungsfrist