Richtlinie der Europäischen Union zum Erhalt natürlicher Lebensräume und der Artenvielfalt.

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) von 1992 hat zum Ziel, die Artenvielfalt innerhalb der Europäischen Union durch den Erhalt natürlicher Lebensräume zu schützen. Schutzgebiete, die nach der FFH-Richlinie ausgewiesen sind, bilden zusammen mit nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebieten das zusammenhängende europäische Netz „Natura 2000“.

Die FFH-Richtlinie sieht eine Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten vor, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ein Gebiet erheblich beeinträchtigen können.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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