Gentechnisch veränderter Organismus (GVO)
Der Begriff „gentechnisch veränderter Organismus“ ist in verschiedenen europäischen Gesetzen und im deutschen Gentechnik-Gesetz definiert.
„Gentechnisch verändert“ ist ein Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt - so etwa Artikel 2 der europäischen Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG).
Im Einzelfall kann es allerdings strittig sein, ob ein Organismus genetisch so verändert wurde, wie es in der Natur nicht üblich ist.
Die Freisetzungs-Richtlinie zählt verschiedene Verfahren auf, die zu einem gentechnisch veränderten Organismus führen:
- Übertragung rekombinanter, außerhalb des Organismus erzeugter DNA mit Hilfe geeigneter Systeme und Techniken
- bestimmte Verfahren zur Zellfusion
- Mutationen führen in der Regel nicht zu GVOs im Sinne der Gesetze - auch dann nicht, wenn diese Mutationen künstlich ausgelöst werden.
Der Umgang mit GVOs – etwa Freisetzung, Arbeiten in geschlossenen Systemen, Produktionsanlagen und Vermarktung – sind durch besondere Gesetze geregelt.
Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)