Umweltbeobachtung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Das anbaubegleitende Monitoring ist gemäß der novellierten Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG) Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Genehmigung zum Inverkehrbringen erlaubt in der Folge den unbeschränkten landwirtschaftlichen Anbau.

Diese Genehmigung ist vorerst auf zehn Jahre beschränkt und wird an eine allgemeine überwachende Beobachtung und eine fallspezifische je nach Kulturart differenzierte Beobachtung geknüpft.

Das anbaubegleitende Monitoring soll insbesondere indirekte sowie unerwartete und erst im großflächigen Anbau feststellbare Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt feststellen. Es dient dazu, Erfahrungen im Umgang mit gentechnisch veränderten (gv-)Pflanzen zu sammeln und es soll möglichst frühzeitig unerwartete Auffälligkeiten von gv-Sorten erkennen lassen. Außerdem gilt es, die im Rahmen der Genehmigung getroffenen Sicherheitsbewertungen zu möglichen nachteiligen Auswirkungen zu überprüfen.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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