Durchbruch zum Erhalt der biologischen Vielfalt

01.11.2010 | von Redaktion Pflanzenforschung.de

Biologische Vielfalt (Quelle: © Angelika Wolter / PIXELIO www.pixelio.de)

Biologische Vielfalt (Quelle: © Angelika Wolter / PIXELIO www.pixelio.de)

Vom 18. bis 29. Oktober 2010 fand in Nagoya, Japan, die zehnte UN-Artenschutzkonferenz mit Vertretern aus 193 Staaten statt. Nach fast zweiwöchigen, teilweise zähen Verhandlungen verabschiedeten die Teilnehmer ein internationales Abkommen zum Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere.

Das Abkommen von Nagoya besteht aus drei Dokumenten, die Vereinbarungen zur Biopiraterie, zu Schutzzonen und zur Finanzierung enthalten:

Biopiraterie („Access and Benefit Agreement“ oder „Nagoya- Protokoll“): Diese Vereinbarung gibt den Herkunftsländern erstmals das Recht auf ihre genetischen und biologischen Ressourcen. Zahlreiche Wirkstoffe in weltweit verbreiteten Medikamenten oder traditionelle Heilmethoden stammen aus Entwicklungs- oder Schwellenländern. Will ein Unternehmen oder ein Staat diese nutzen, muss er in Zukunft mit dem Herkunftsland eine Einigung erzielen, zum Beispiel in Form einer finanziellen Abgeltung. Außerdem soll es in jedem Nutzerland einen sog. „Checkpoint“ geben, der als Kontrollstelle über die Biopiraterie wachen soll. Diese Funktion können Patentämter oder andere Einrichtungen übernehmen.

Schutzzonen: In den kommenden zehn Jahren sollen etwa 17 Prozent der Landfläche und 10 Prozent der Meeresfläche unter Artenschutz gestellt werden. Meere sollen zudem nicht mehr überfischt und landwirtschaftliche Nutzflächen nicht überdüngt werden.

Finanzierung: Das dritte Dokument setzt eine finanzielle Bedarfanalyse bis zur nächsten Konferenz 2012 in Indien voraus, ehe Geldmittel in geschätzter Höhe von 30 Mrd. bis 300 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Außerdem sollen alle umweltschädlichen Subventionen bis 2020 abgebaut werden. Die europäischen Länder mussten erkennen, dass sie ärmeren Ländern nur dann höhere Umweltstandards abverlangen können, wenn sie dafür das Geld zur Verfügung stellen.

Japans Umweltminister wertete die Konferenz als Erfolg, Umweltverbände den Beschluss als ein historisches Ergebnis und Meilenstein.


Zum Weiterlesen:

Bewertung der UN-Artenschutz-Konferenz durch Politik und Umweltschutzorganisationen:

Titelbild: Biologische Vielfalt (Quelle: © Angelika Wolter / PIXELIO www.pixelio.de)