Schon gewusst? USA: Kaum noch Hürden für „Genpflanzen“

Viele gentechnisch veränderte Pflanzen benötigen keine Zulassung mehr

14.06.2023 | von Redaktion Pflanzenforschung.de

Genomeditierte Pflanzen werden bei der Sicherheitsbewertung in den USA in vielen Fällen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt – eine Zulassung nach Gentechnikrecht erübrigt sich dadurch. (Bildquelle: © iStock.com / BlackJack3D)

Genomeditierte Pflanzen werden bei der Sicherheitsbewertung in den USA in vielen Fällen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt – eine Zulassung nach Gentechnikrecht erübrigt sich dadurch. (Bildquelle: © iStock.com / BlackJack3D)

Die USA haben mittlerweile weitreichende Reformen für die Zulassung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen umgesetzt. Für Freilandtests, Anbau und Vermarktung benötigen die meisten genomeditierten oder transgenen Pflanzen mit bereits in früheren Zulassungsverfahren als sicher eingestuften zusätzlichen Genen keine Prüfverfahren mehr.  In der EU wird derweil noch um eine Neuorientierung gestritten.

Hintergrund für diese Entwicklung war ein kontinuierlicher Überprüfungsprozess, der die Zulassungsbedingungen an den fortschreitenden wissenschaftlichen Kenntnisstand bei der Sicherheitsbewertung angepasst hat – diese Linie verfolgte das US-Landwirtschaftsministerium USDA über die letzten zehn Jahre. Herausgekommen sind die SECURE-Vorschriften (Sustainable, Ecological, Consistent, Uniform, Responsible, Efficient), die seit Mitte 2021 in Kraft getreten sind.

Genomeditierte Pflanzen: Meist kein Zulassungsverfahren nötig 

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Video: "Gen-editing mit CRISPR/Cas9"

Videoquelle: © MaxPlanckSociety / youtube.com

Jetzt durchlaufen nur noch solche gentechnisch veränderten Pflanzen den aufwändigen Zulassungsprozess, wenn negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durch die neuen Merkmale der Pflanze plausibel erscheinen.

Im Prinzip keine gentechnikrechtlichen Auflagen haben gv-Pflanzen, die durch neue Züchtungsmethoden wie der Genschere CRIPR/Cas hergestellt und dabei nur Punktmutationen erzeugt wurden. Eine Begründung ist, dass solche Genotypen auch durch konventionelle Züchtung oder spontane (natürliche) Mutationen entstehen können. Ebenso vom aufwändigen Zulassungsprozess ausgenommen sind gv-Pflanzen, deren zusätzlichen Gene bereits in früheren Zulassungsverfahren positiv geprüft wurden. Dazu gehören viele Schädlingsresistenz- und Herbizidtoleranzgene.


Quelle und weitere Informationen zu diesem Thema:
Reform in den USA: Für viele alte und neue Gentechnik-Pflanzen keine Auflagen mehr (transGEN, Aktualisierung 25. Mai 2023)

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Titelbild: Genomeditierte Pflanzen werden bei der Sicherheitsbewertung in den USA in vielen Fällen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt – eine Zulassung nach Gentechnikrecht erübrigt sich dadurch (Bildquelle: © iStock.com / BlackJack3D)